Nutzen Sie den Vorteil der EU-Gesetzgebung und schieben Sie die Zahlung der Mehrwertsteuer hinaus
Kontaktieren Sie uns
Die Vermittlung beim Zoll ist für österreichische Importeure aus den Ländern des westlichen Balkans und aus anderen Nicht-EU-Staaten bestimmt:
VORTEILE:
Das EU-Zollrecht ermöglicht Ihnen die Zollabfertigung von Waren aus Drittländern in einem anderen EU-Mitgliedstaat und damit auch einen Zahlungsaufschub für die Mehrwertsteuer beim Einfuhrzollverfahren.
Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der Zollabfertigung für Importeure von Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Wir kümmern uns um die Zollverfahren für unsere Kunden in Italien, Österreich, Deutschland, der Slowakei, Ungarn und in anderen EU-Ländern.
Durch die Anwendung des Zollverfahrens 42 sichern sich unsere Kunden einen Zahlungsaufschub für die Mehrwertsteuer, wodurch sie ihre Liquidität verbessern.
Verzollung von Importwaren in Deutschland für einen deutschen Importeur:
Einfuhrzollabfertigung von Waren in einem anderen EU-Land für den deutschen Importeur
Der Transport und die pünktliche Lieferung von Waren haben in der Geschäftswelt eine äußerst wichtige Rolle.
Deshalb können wir uns Ihnen vollkommen widmen und immer die optimale Lösung für Sie finden.
So können Sie Zeit und Geld sparen!
Für unsere Kunden führen wir folgenden Serviceleistungen aus:
Eine detaillierte Beschreibung unserer Leistungen sowie unsere Referenzen finden Sie auf der Website www.rcm.si.
Mit unseren modernen Einrichtungen in Hrpelje Kozina machen wir einen weiteren Schritt nach vorne, um Ihre logistischen Herausforderungen erfolgreich zu lösen
Dieses moderne Logistikzentrum bietet mehr als 20.000 m².
Davon sind nicht weniger als 5.000 m² geschlossener Lagerräume für die Zolllagerung bestimmt.
Warum RCM d.o.o.?
Wir können alles! Wir sind flexibel und finden immer die besten Lösungen für unsere Kunden. Überprüfen Sie es!
RCM d.o.o.Nicina 13 SI-2391 Prevalje, Slovenija